Sie haben die Möglichkeit, zur Freigabe anstehende SRZ (Service-Rechenzentrum)-Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüros online abzurufen und mit elektronischer Unterschrift freizugeben (oder zu löschen). Die Abgabe eines Begleitzettels in Papierform ist nicht mehr notwendig.
Elektronische Freigabe von SRZ-Dateien
Einfach und schnell
Ihre Vorteile im Überblick:
- Einfache und schnelle Freigabe der Dateien
- Freigabe unabhängig von Öffnungszeiten – rund um die Uhr
- Auftragsfreigabe ganz ohne Papier und Transportkosten
- Bearbeitungszeiten werden verkürzt
Freischaltung beantragen
Um SRZ-Zahlungen elektronisch freigeben zu können, müssen Sie eine entsprechende Vereinbarung mit uns schließen. Ihre Freischaltung können Sie bequem über das verlinkte Formular beantragen.